Rückverfolgbarkeit


2010 haben sich die Mitgliedsunternehmen des EDFA auf ein dokumentarisches Rückverfolgbarkeitssystem und einen Verhaltenskodex verpflichtet. Demnach dürfen tierquälerisch gewonnene Daunen und Federn weder bezogen noch verarbeitet werden. Die Firmen haben eine entsprechende Erklärung in ihre Kaufverträge bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen.

Die Herkunft der Daunen und Federn wird über ein detailliertes Dokumentationssystem, den EDFA Traceability Standard, erfasst. Zusammen mit Auditierungsspezialisten entwickelten mehrere Arbeitsgruppen des Verbandes den Traceability Standard, nach dem die Herkunft der Füllmaterialien der aus der Geflügelfleischerzeugung stammenden Daunen und Federn dokumentiert werden kann. Dies gilt für alle Lieferungen aus EU-Staaten, Ländern des Europarates und Drittländern. Der EDFA Traceability Standard erfasst damit die Federngewinnung in der ganzen Welt.

Lieferanten müssen seither beurkunden, dass ihre Ware von geschlachteten Tieren stammt oder dass eine gesetzlich zulässige Federnentnahme während der Mauser erfolgt ist. Zur Überprüfung der Richtigkeit dieser Angaben werden regelmäßig Audits durch neutrale Sachverständige oder Organisationen durchgeführt werden.
Bettwaren, die unter diesen Bedingungen hergestellt wurden, können für den Verbraucher entsprechend gekennzeichnet werden.